Reden

Freitag, 19. Juni 2009

Staatsziel Kultur


Anrede

 

Mehrere meiner Vorredner haben bereits umfassend dargestellt, warum sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes gegen einen umfassenden Katalog von Staatszielen ausgesprochen haben. Auch ich finde, dass der Parlamentarische Rat mit seinem Verfassungspurismus eine gute Wahl getroffen hat!

 

Erst kürzlich haben wir das 60-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert. Viele Deutsche, die sich aus diesem Anlass vor dem Brandenburger Tor versammelten, haben mittlerweile eine Beziehung zu ihrer Verfassung aufgebaut. Gründe dafür sind die Grundrechte und an deren Spitze der Schutz der Menschenwürde.

 

Unsere Verfassung hat sich staatsrechtlich bewährt, sie hat sogar einen Platz im Bewusstsein ihrer Bürger gefunden. Schon deshalb stehe ich Verfassungsänderungen grundsätzlich skeptisch gegenüber.

 

Was die Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz im speziellen betrifft, so dürfte meine ablehnende Haltung aus früheren Redebeiträgen in diesem Hohen Hause bekannt sein. Dabei geht es mir nie um die Ziele selbst. Die sind immer ehrenwert. Exemplarisch können hier der Schutz der Kinder, die Generationengerechtigkeit oder die Sportförderung genannt werden. Alle diese Ziele sind unterstützungswürdig, aber deswegen besteht noch lange kein Anlass, sie in das Grundgesetz zu schreiben.

 

Das nutzt nämlich nichts. Und Verfassungsziele, die man nicht erreicht, schwächen das Grundgesetz und stärken es nicht.

 

Heute sprechen wir über das Staatsziel Kultur. Da gibt es zunächst die spannende Frage: Was ist Kultur? Vom Staatsziel Sport oder Kinderschutz kann man sich zumindest noch einen Begriff machen, was aber ist unter dem Begriff "Kultur" zu verstehen?

 

Ich finde Kultur in höchstem Maße subjektiv. Ihre Bedeutung ohne Zweifel sehr groß. Sie ist die Wurzel und dient der Identifikation unserer Gesellschaft. Der Staat und die Politik sollten deshalb vielleicht darauf verzichten, eine verfassungsrechtliche Kulturdefinition zu wagen.

 

Weil es um einen FDP-Antrag geht: Von Theodor Heuss stammt der Ausspruch: "Politik kann nie Kultur – Kultur wohl aber Politik bestimmen".

 

Der uns vorliegende Entwurf ist auch deshalb überflüssig, weil er dem Grundgesetz eine in Wirklichkeit nicht vorhandene Kulturblindheit unterstellt. Viele der Quellen, aus denen sich Kultur speisen kann, werden vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt. So garantiert es die Meinungs- und Handlungsfreiheit. Ferner erklärt Artikel 5  Abs 3: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei".

 

Deshalb ist jedes "Herumbasteln", auch und gerade in Form einer Staatszielbestimmung Kultur, überflüssig und kann einer schlanken und in sich stimmigen Verfassung nur Schaden zufügen.

 

Niemand wird wohl ernsthaft behaupten wollen, Deutschland sei kein Kulturstaat, nur weil es an einer entsprechenden Staatszielbestimmung fehle. Das wäre nicht nur in der Sache, sondern auch rechtlich betrachtet falsch.

 

Tatsächlich haben wir nämlich bereits eine Staatszielbestimmung Kultur. Mit Blick auf den schon erwähnten Art. 5 GG hat das höchste deutsche Gericht im Jahr 1989 ausgeführt:

 

Artikel 5 Abs. 3 GG "enthält ein Freiheitsrecht für alle in den Bereichen der Kunst und der Wissenschaft schöpferisch tätigen Personen, das sie vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt in den künstlerischen Bereich schützt. Als objektive Grundsatzentscheidung für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft stellt sie aber dem modernen Staat, der sich im Sinne einer Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat versteht, die Aufgabe, ein freiheitliches Kunst- und Wissenschaftsleben zu erhalten und zu fördern."

 

Als objektive Wertentscheidung muss der Staat also bereits schon jetzt Rahmenbedingungen einhalten, unter denen ein kulturelles Leben in Deutschland gedeihen kann. Die im Entwurf vorgesehene Einfügung eines Artikels 20b mit dem Wortlaut "Der Staat schützt und fördert die Kultur" hätte also nicht den geringsten rechtlichen Mehrwert.

 

Es kommt somit nicht darauf an, durch eine Staatszielbestimmung eine bloße Absichtserklärung zu geben und dann darauf zu hoffen, dadurch werde die Kultur gewissermaßen von selbst einen höheren Stellenwert erlangen.

 

Im Gegenteil, es kommt auf konkrete Maßnahmen des Staates an und darauf, dass er – wie das Verfassungsgericht es fordert – Rahmenbedingungen schafft und erhält, in denen sich das Kulturleben in Deutschland entfalten kann.

 

Insofern sage ich: Lieber ein effektiver Kulturstaatsminister als ein ineffektives Kulturstaatsziel. Unser Kulturstaatsminister Bernd Neumann ist in den letzten drei Jahren in ganz besonderem Maße der Bedeutung der Kultur und der Kulturpolitik gerecht geworden.

 

Staatsziele schaffen keine Denkmäler – Staatsziele schaffen keine Filmförderung – Staatsziele fördern die Malerei oder Literatur nicht. Das macht alles Bernd Neumann!

 

Deshalb glaube ich, kommen sowohl das kulturelle Leben in Deutschland als auch das Grundgesetz ohne eine Staatszielbestimmung Kultur gut aus. Mit dieser Haltung stimme ich im Übrigen mit der Ansicht der Bundesregierung überein, die im November 2008 anlässlich der Großen Anfrage der FDP zur "Achtung der Grundrechte" erklärte: "(…) Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung weiterer Staatsziele".

 

Deshalb ist sie aber trotzdem nicht sport-, kinder- oder kulturfeindlich. Das zeigt übrigens der jährlich steigende Kulturetat besonders gut.

 

Und für meine CDU/CSU-Fraktion sage ich: Bernd Neumann ist der lebende Beweis für unsere hohe Kompetenz in der Kulturpolitik, die durch ein Staatsziel nicht wirkungsvoller würde.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns an der aktuellen Fassung des Grundgesetzes festhalten, sie hat sich in 60 Jahren eindrucksvoll bewährt! Der Schutz der Verfassung ist auch wichtig.

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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