Freitag, 19. Juni 2009
Anrede
Mehrere meiner Vorredner haben
bereits umfassend dargestellt, warum sich die Mütter und Väter des
Grundgesetzes gegen einen umfassenden
Katalog von Staatszielen ausgesprochen haben. Auch ich finde, dass der
Parlamentarische Rat mit seinem Verfassungspurismus eine gute Wahl getroffen
hat!
Erst kürzlich haben wir das
60-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert. Viele Deutsche, die sich aus
diesem Anlass vor dem Brandenburger Tor versammelten, haben mittlerweile eine Beziehung zu ihrer Verfassung
aufgebaut. Gründe dafür sind die Grundrechte und an deren Spitze der Schutz der
Menschenwürde.
Unsere Verfassung hat sich staatsrechtlich bewährt, sie hat sogar
einen Platz im Bewusstsein ihrer Bürger
gefunden. Schon deshalb stehe ich Verfassungsänderungen grundsätzlich skeptisch
gegenüber.
Was die Aufnahme von
Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz im speziellen betrifft, so dürfte
meine ablehnende Haltung aus früheren Redebeiträgen in diesem Hohen Hause
bekannt sein. Dabei geht es mir nie um
die Ziele selbst. Die sind immer ehrenwert. Exemplarisch können hier der
Schutz der Kinder, die Generationengerechtigkeit oder die Sportförderung
genannt werden. Alle diese Ziele sind unterstützungswürdig, aber deswegen
besteht noch lange kein Anlass, sie in das Grundgesetz zu schreiben.
Das nutzt nämlich nichts. Und Verfassungsziele, die man nicht
erreicht, schwächen das Grundgesetz und stärken es nicht.
Heute sprechen wir über das
Staatsziel Kultur. Da gibt es zunächst die spannende Frage: Was ist Kultur? Vom
Staatsziel Sport oder Kinderschutz kann man sich zumindest noch einen Begriff
machen, was aber ist unter dem Begriff "Kultur" zu verstehen?
Ich finde Kultur in höchstem Maße
subjektiv. Ihre Bedeutung ohne Zweifel sehr groß. Sie ist die Wurzel und dient
der Identifikation unserer Gesellschaft. Der Staat und die Politik sollten
deshalb vielleicht darauf verzichten, eine verfassungsrechtliche
Kulturdefinition zu wagen.
Weil es um einen FDP-Antrag geht: Von
Theodor Heuss stammt der Ausspruch:
"Politik kann nie Kultur – Kultur wohl aber Politik bestimmen".
Der uns vorliegende Entwurf ist auch deshalb
überflüssig, weil er dem Grundgesetz
eine in Wirklichkeit nicht vorhandene Kulturblindheit
unterstellt. Viele der Quellen, aus denen sich Kultur speisen kann, werden
vom Grundgesetz ausdrücklich geschützt. So garantiert es die Meinungs- und
Handlungsfreiheit. Ferner erklärt Artikel 5 Abs 3:
"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei".
Deshalb ist jedes "Herumbasteln",
auch und gerade in Form einer Staatszielbestimmung Kultur, überflüssig und kann
einer schlanken und in sich stimmigen Verfassung nur Schaden zufügen.
Niemand wird wohl ernsthaft behaupten wollen, Deutschland sei kein
Kulturstaat, nur weil es an einer entsprechenden Staatszielbestimmung fehle. Das wäre nicht nur in der Sache,
sondern auch rechtlich betrachtet falsch.
Tatsächlich haben wir nämlich bereits
eine Staatszielbestimmung Kultur. Mit Blick auf den schon erwähnten Art. 5 GG
hat das höchste deutsche Gericht im Jahr 1989 ausgeführt:
Artikel 5 Abs. 3 GG "enthält ein Freiheitsrecht für alle in
den Bereichen der Kunst und der Wissenschaft schöpferisch
tätigen Personen, das sie vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt in den
künstlerischen Bereich schützt.
Als objektive Grundsatzentscheidung für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft
stellt sie aber dem modernen
Staat, der sich im Sinne einer
Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat versteht, die Aufgabe, ein freiheitliches Kunst- und Wissenschaftsleben zu erhalten und zu
fördern."
Als objektive Wertentscheidung muss
der Staat also bereits schon jetzt Rahmenbedingungen einhalten, unter denen ein
kulturelles Leben in Deutschland gedeihen kann. Die im Entwurf vorgesehene
Einfügung eines Artikels 20b mit dem
Wortlaut "Der Staat schützt und fördert die Kultur" hätte also nicht den geringsten rechtlichen Mehrwert.
Es kommt somit nicht darauf an, durch
eine Staatszielbestimmung eine bloße
Absichtserklärung zu geben und dann darauf zu hoffen, dadurch werde die Kultur gewissermaßen von selbst einen höheren
Stellenwert erlangen.
Im Gegenteil, es kommt auf konkrete Maßnahmen des Staates an und
darauf, dass er – wie das Verfassungsgericht es fordert – Rahmenbedingungen
schafft und erhält, in denen sich das Kulturleben in Deutschland entfalten
kann.
Insofern sage ich: Lieber ein
effektiver Kulturstaatsminister als ein ineffektives Kulturstaatsziel. Unser Kulturstaatsminister
Bernd Neumann ist in den letzten drei Jahren in ganz besonderem Maße der
Bedeutung der Kultur und der Kulturpolitik gerecht geworden.
Staatsziele schaffen keine Denkmäler
– Staatsziele schaffen keine Filmförderung – Staatsziele fördern die Malerei
oder Literatur nicht. Das macht alles Bernd Neumann!
Deshalb glaube ich, kommen sowohl das
kulturelle Leben in Deutschland als auch das Grundgesetz ohne eine
Staatszielbestimmung Kultur gut aus. Mit dieser Haltung stimme ich im Übrigen
mit der Ansicht der Bundesregierung überein,
die im November 2008 anlässlich der Großen Anfrage der FDP zur "Achtung der
Grundrechte" erklärte: "(…) Die
Bundesregierung plant derzeit keine Einführung weiterer Staatsziele".
Deshalb ist sie aber trotzdem nicht
sport-, kinder- oder kulturfeindlich. Das zeigt übrigens der jährlich steigende
Kulturetat besonders gut.
Und für meine CDU/CSU-Fraktion sage
ich: Bernd Neumann ist der lebende
Beweis für unsere hohe Kompetenz in der Kulturpolitik, die durch ein
Staatsziel nicht wirkungsvoller würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie uns an der aktuellen Fassung
des Grundgesetzes festhalten, sie hat
sich in 60 Jahren eindrucksvoll bewährt! Der Schutz der Verfassung ist auch
wichtig.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!