Freitag, 26. März 2010
Brief aus Berlin 149
Kindesmissbrauch entschlossen bekämpfen
Der Deutsche Bundestag diskutierte in dieser Woche erneut über das Thema sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag eingebracht, in dem nach "Konsequenzen aus den zahlreichen bekannt gewordenen Fällen sexueller Missbrauchs in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen" gefragt wurde. Zu diesem Antrag sprach ich vor dem Plenum des Bundestages.
In meiner Rede habe ich zunächst darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung mit der Einrichtung eines runden Tisches bereits eine wichtige Konsequenz aus dem Missbrauchsskandal gezogen hat. Dabei wurde bewusst ein breiter Ansatz gewählt. Drei Ressorts (Justiz, Familie und Bildung) werden an diesem runden Tisch teilnehmen. Zwei Arbeitsgruppen sollen sich mit zwei wichtigen Fragen auseinander setzen. Einerseits gilt es, die bisherigen Fälle mit aller Konsequenz aufzuarbeiten. Andererseits müssen wir Antworten finden auf die Frage, wie wir in Zukunft die abscheuliche Misshandlung wehrloser Kinder und Jugendlicher verhindern können.
Dabei ist die Prävention von großer Bedeutung. Sehr erfolgreich läuft an der Berliner Charité z.B. das Projekt "Kein Täter werden". Dort können sich Menschen mit pädophilen Neigungen behandeln und therapieren lassen, bevor es zu einer Tat kommt.
In rechtlicher Hinsicht muss ferner die zivilrechtliche Verjährungsfrist erhöht werden. Im Moment beträgt diese Frist nur drei Jahre ab Kenntnis und beginnt bei sexuellem Missbrauch mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers.
Insgesamt muss sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich zum Verbrechen aufgestuft werden. Mit der Einordnung als Verbrechen beträgt die Mindeststrafe künftig ein Jahr. Auch über die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung müssen wir nachdenken.
Im Zuge der aktuellen Diskussion ist auch der Eindruck entstanden, dass sich die aktuellen Missbrauchsfälle auf Institutionen der katholischen Kirche beschränken. Das ist natürlich nicht so. Vielmehr gehören Institutionen der evangelischen Kirche und auch sogenannte reformpädagogische Einrichtungen, wie etwa die Odenwaldschule, dazu. Auch in sog. Jugendwerkhöfen der DDR kam es zu sexuellen Übergriffen. 160 Opfer haben sich jetzt in Thüringen offenbart.
In der Plenardebatte tut die heutige Opposition so, als habe die damalige Regierung Schröder 1998 nichts Eiligeres zu tun gehabt, als ein veraltetes, täterfreundliches Sexualstrafrecht zu verschärfen. Das Gegenteil ist der Fall. Erst im Jahr 2003 kam die Reform. Und dann auch nur deswegen, weil sowohl Bundesrat als auch CDU/CSU-Fraktion Rot-Grün mit zum Teil wesentlich schärferen Gesetzesvorlagen Druck gemacht haben.
Herzlichst, Ihr M. Grosse-Brömer (MdB)
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