Freitag, 2. Juli 2010
Brief aus Berlin 155
Religionsfreiheit weltweit schützen
Eine Wanderung durch Berlin ist immer auch eine Wanderung quer durch alle Weltreligionen. In Charlottenburg finden sie die Syrisch Orthodoxe Kirche Mor Afrem ebenso wie die Anglican Church of St. George. Fahren sie weiter in Richtung Kreuzberg, stoßen sie auf die Omar-Ibn-Al-Khattab-Moschee an der Wiener Straße. Und wenn Sie ihren Abend bei einem gemütlichen Bier in Prenzlauer Berg ausklingen lassen wollen, kommen Sie sicher an der prächtig renovierten Synagoge Rykestraße vorbei.
Berlin ist ein gutes Beispiel für die religiöse Toleranz in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit in Art. 4. Geschützt wird dort das Recht, eine Religion zu bilden und zu haben, seine Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben sowie sich zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Aber auch die negative Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben, wird gewahrt.
Die Verfassungsväter haben das Recht auf freie Religionsausübung ganz bewusst im Grundgesetz verankert. Denn das Recht, seine Religion frei auszuüben, zu wechseln oder auch keine Religion zu haben, ist eine zentrale Voraussetzung für ein freiheitliches Leben in Würde. Bei Fragen von Glaubensüberzeugung und Weltanschauung ist der Kernbereich der Persönlichkeit eines jeden Menschen betroffen, den es zu schützen gilt. Es muss die Aufgabe jeder wertegebundenen deutschen Außenpolitik sein, auch im internationalen Kontext für das elementare Menschenrecht auf Religionsfreiheit einzutreten. Im Koalitionsvertrag hat die christlich-liberale Koalition vereinbart, sich weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen. Und das – leider – nicht ohne Grund. nicht ohne Grund.
In 64 Ländern der Erde, in denen zusammen fast 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, ist die Religionsfreiheit massiv eingeschränkt. Besonders bedroht sind die Christen in aller Welt. Zwischen 2007 und 2009 kam es z.B. zur Vertreibung von hunderttausenden Christen aus dem Irak. Noch immer herrscht dort ein Klima der Gewalt gegen religiöse Minderheiten. Es ist noch keine 10 Jahre her, als rund 100.000 Christen von den indonesischen Molukken-Inseln vertrieben wurden. Dabei starben mehrere Tausend Menschen. Diese Reihe ließe sich mit vielen traurigen Beispielen weiter fortsetzen. Vor diesem Hintergrund werden die Fraktionen der CDU/CSU und FDP den Antrag "Religionsfreiheit weltweit schützen" in den Bundestag einbringen. Darin fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich auf internationaler Ebene weiterhin für Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen und dafür zu werben, dass durch Rechtslage und Rechtspraxis auch das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet wird.
Herzlichst, Ihr M. Grosse-Brömer (MdB)
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