Brief aus Berlin


Freitag, 21. Januar 2011

Brief aus Berlin 166

Datenschutz darf kein Täterschutz sein

Wir können es immer wieder Sonntags sehen, wenn im "Tatort" Kriminalkommissare Telefondaten abfragen, um Schwerkriminellen auf die Schliche zu kommen.
Stellen wir uns vor, das Drehbuch stammte von Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP).
Dann käme vielleicht folgende Regieanweisung für unseren Krimi vor: Unser Fahnder versucht eine schwere Straftat aufzuklären. Im Rahmen  der Ermittlungen sollen die Mobilfunkverbindungsdaten ausgewertet werden, die im Bezug zum vermuteten Tatzeitpunkt und –ort stehen. Jetzt haben wir es aber mit einem klugen Kriminellen zu tun, der sich eines Anbieters bedient, welcher solche Verbindungsdaten überhaupt nicht speichert, so dass die Ermittlungen ins Leere gehen.

Es ist nämlich aktuell tatsächlich so, dass Telekommunikationsunternehmen selbst entscheiden können, ob und wie lange sie diese Daten speichern. Aber wir haben Glück: der Komplize des Verbrechers war weniger raffiniert und seine Kommunikationsdaten sind tatsächlich doch noch vorhanden. Und trotzdem hat unser Fahnder am Ende doch leider Pech, denn die Staatsanwaltschaft hat ein wenig länger gebraucht und die von der Bundesjustizministerin vorgesehene Frist von gerade einmal sieben Tagen Speicherungsdauer sind schon vorbei. Der Straftäter kann nicht mehr ermittelt werden.

Wir sind leider nicht beim sonntäglichen Abendprogramm, sondern bei den konkreten Vorschlägen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung, die die Bundesjustizministerium diese Woche vorgestellt hat. Positiv ist, dass nunmehr allgemein die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erkannt wurde. Die  aktuellen Vorschläge sind meiner Meinung nach aber noch unzureichend. Damit die Ermittlungsbehörden Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe gegen Straftäter, die sich die Anonymität des Internets zunutze machen, vorgehen können, müssen die Vorschläge der Bundesjustizministerin noch nachgebessert werden. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 2. März 2010 bestätigt die Rechtmäßigkeit der sogenannten anlasslosen kontinuierlichen Speicherung, sofern das der Prävention und Aufklärung schwerer Kriminalität dient.
Es geht hier  auch nicht um das Aushöhlen des Datenschutzes, sondern um die Verteidigung der Freiheit und Sicherheit in einem technisch hochkomplexen Zeitalter.
Wir benötigen eine neue gesetzliche Regelung mit einer Verpflichtung  zu einer wirklich angemessenen Speicherung.

Wer die Gefahren des Terrorismus wirksam bekämpfen und schwere Kriminalität aufklären will, darf nicht zulassen, dass die Ermittlungsbehörden auf  dieses wirksamen Instrumente verzichten müssen.
Wir bleiben dran!

Herzlichst Ihr

M. Grosse-Brömer (MdB)

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