Freitag, 7. November 2003
Brief aus Berlin 24
Hinter den Kulissen erfolgreich
Bei
den Beratungen zur Überarbeitung des Entschädigungsrechts hat der Vorschlag von
Michael Grosse-Brömer zum Regierungsentwurf im Finanzausschuss Zustimmung
gefunden, die Ansprüche von in der SBZ und in der DDR Enteigneten weiterhin in
gleichem Maße zu wahren. Das Gesetz von 1994 entschädigt Betroffene, deren
Vermögenswerte nicht zurückgegeben wurden, nachdem sie zwischen 1945 und 1949
oder später auf dem Gebiet der DDR von Haus und Hof vertrieben worden waren.
Anlass
für den Gesetzesentwurf ist die enorme Verzögerung bei der Entschädigung der
Enteigneten. Denn bis ins Jahr 2002 wurde lediglich ein Bruchteil der
gestellten Anträge von den Vermögensämtern abgearbeitet. Sämtliche Fälle hätten
aber bis August 2003 erledigt sein sollen.
Nach
zähen Verhandlungen konnte die von Michael Grosse-Brömer eingebrachte Forderung
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Verzinsung der Ansprüche der Betroffenen
auch ab 2008 mit 6 Prozent jährlich aufrechtzuerhalten, durchgesetzt werden.
Eine von Rot-Grün ursprünglich vorgesehene Herabsetzung der Verzinsung auf 4
Prozent, die den Betroffenen wie eine Belohnung des Staates für die zögerliche
Abarbeitung der Entschädigungsanträge hätte erscheinen müssen, konnte damit
noch abgewendet werden. "Aus der Langsamkeit der Behörden darf kein
wirtschaftlicher Vorteil für den Staat entstehen", sagte Michael Grosse-Brömer:
"Im Gegenteil: Es müssen Anreize für eine ordnungsgemäß rasche Abwicklung
gesetzt werden."
Die Unionsparteien mahnten die Bundesregierung, die Umsetzung der
rechtlichen Regelungen aktiv zu begleiten, damit endlich alle, meist schon hoch
betagten Opfer die ihnen zugesprochenen Leistungen auch erhalten.
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