Brief aus Berlin


Freitag, 7. November 2003

Brief aus Berlin 24

Hinter den Kulissen erfolgreich

Bei den Beratungen zur Überarbeitung des Entschädigungsrechts hat der Vorschlag von Michael Grosse-Brömer zum Regierungsentwurf im Finanzausschuss Zustimmung gefunden, die Ansprüche von in der SBZ und in der DDR Enteigneten weiterhin in gleichem Maße zu wahren. Das Gesetz von 1994 entschädigt Betroffene, deren Vermögenswerte nicht zurückgegeben wurden, nachdem sie zwischen 1945 und 1949 oder später auf dem Gebiet der DDR von Haus und Hof vertrieben worden waren.

Anlass für den Gesetzesentwurf ist die enorme Verzögerung bei der Entschädigung der Enteigneten. Denn bis ins Jahr 2002 wurde lediglich ein Bruchteil der gestellten Anträge von den Vermögensämtern abgearbeitet. Sämtliche Fälle hätten aber bis August 2003 erledigt sein sollen.

Nach zähen Verhandlungen konnte die von Michael Grosse-Brömer eingebrachte Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Verzinsung der Ansprüche der Betroffenen auch ab 2008 mit 6 Prozent jährlich aufrechtzuerhalten, durchgesetzt werden. Eine von Rot-Grün ursprünglich vorgesehene Herabsetzung der Verzinsung auf 4 Prozent, die den Betroffenen wie eine Belohnung des Staates für die zögerliche Abarbeitung der Entschädigungsanträge hätte erscheinen müssen, konnte damit noch abgewendet werden. "Aus der Langsamkeit der Behörden darf kein wirtschaftlicher Vorteil für den Staat entstehen", sagte Michael Grosse-Brömer: "Im Gegenteil: Es müssen Anreize für eine ordnungsgemäß rasche Abwicklung gesetzt werden."

Die Unionsparteien mahnten die Bundesregierung, die Umsetzung der rechtlichen Regelungen aktiv zu begleiten, damit endlich alle, meist schon hoch betagten Opfer die ihnen zugesprochenen Leistungen auch erhalten.

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