Die Bundeswehr sieht sich in Afghanistan weiterhin unter Beschuss. Allein in den vergangenen sieben Tagen sind unsere Soldaten zweimal von Aufständischen angegriffen worden. Zum Glück kam dabei niemand ernsthaft zu Schaden. Doch nicht immer gehen die Attacken glimpflich aus. Im April starben am Hindukusch sieben deutsche Soldaten. Seit Beginn des Bundeswehreinsatzes kamen 26 Bundeswehr-Soldaten ums Leben. Insgesamt ist die Zahl der Anschläge auf Soldaten der Bundeswehr im Norden Afghanistans in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen.
In den vergangenen Jahren haben wir für die soziale Absicherung von im Ausland tätigen Soldaten und deren Angehörigen viel getan. Trotzdem gibt es immer noch Punkte, bei denen der Gesetzgeber nachbessern sollte. Ziel muss es aus meiner Sicht sein, versehrten Soldaten und zivil Beschäftigten die bestmögliche soziale Absicherung zu gewähren und dies auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen: Wir lassen unsere Jungs nicht allein!
Deswegen haben Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion einen gemeinsamen Antrag vorgelegt. Er zielt auf eine Verbesserung der Regelungen zur Einsatzversorgung ab. Es beginnt bei der Höhe der Entschädigungsleistungen für Betroffene und deren Angehörige. Die Höhe des derzeitigen Betrages stellt keine angemessene Entschädigung mehr dar, insbesondere bei einer Schädigung jüngerer Soldaten, die ihr Erwerbsleben noch vor sich haben.
Eine weitere Lücke in der gegenwärtigen Rechtslage besteht darin, dass ein Schadensausgleich nur an natürliche Personen gewährt wird. Ausgeschlossen sind juristische Personen, was in der Praxis zu Schwierigkeiten führt, wenn Betroffene z. B. zur Finanzierung des Eigenheims Versicherungsansprüche an die juristische Person Hausbank abgetreten haben. Dann zahlt weder die Versicherung noch eine Ausfallbürgschaft des Bundes, so dass die Begünstigten trotz gezahlter Versicherungsprämien keinerlei Leistung erhalten. Diese Regelung wird von Betroffenen kritisiert und ist entsprechend zu ändern.
Damit Soldaten Anrecht auf Entschädigungsleistungen haben, muss ferner eine Einsatzschädigung festgestellt werden, die wiederum davon abhängt, dass ein Kausalzusammenhang zwischen Auslandseinsatz und Schädigung hergestellt werden kann. In der Praxis liegen die Hürden dieses Nachweises im Moment zu hoch und sollen zugunsten des Geschädigten nachgebessert werden.
Ein anderes Problem: Obwohl Nicht-Berufssoldaten bei Auslandseinsätzen zusammen mit den Berufssoldaten demselben Risiko ausgesetzt sind, existieren bei der Hinterbliebenenversorgung gravierende Unterschiede. Witwen eines im Einsatz gefallenen freiwillig länger dienenden Grundwehrdienstleistenden etwa werden momentan benachteiligt. Das nehmen wir nicht hin.
Herzlichst, Ihr M. Grosse-Brömer (MdB)